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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: 28.01.2026

Albert Merker - Parkzone-Hahn
Michael-Felke-Straße 13
55487 Sohren
Deutschland

E-Mail: info@parkzone-hahn.de
Telefon: +49 175 3722093

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Parkzone-Hahn (nachfolgend "Betreiber" genannt).

(2) Sie gelten für die Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie den Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt-Hahn.

(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(4) Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Betreiber stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, spätestens jedoch beim Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung folgende Angaben zu machen:

(3) Mehrfachbuchungen: Es können mehrere Fahrzeuge zusammen gebucht werden. Für jedes Fahrzeug wird ein separates Parkticket ausgestellt, die jedoch als zusammenhängende Buchung verwaltet werden. Einzelne Fahrzeuge können separat storniert werden.

(4) Ansprechpartner: Der buchende Kunde ist der primäre Ansprechpartner und verantwortlich für alle Fahrzeuge der Buchung. Kann der buchende Kunde bei überfälligen Fahrzeugen nicht erreicht werden, kann er als verantwortliche Person herangezogen werden.

(5) Mit der Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um einen Mietvertrag über einen Stellplatz, NICHT um einen Verwahrungsvertrag. Der Betreiber übernimmt keine Bewachungs-, Verwahrungs- oder Obhutpflichten.

(1) Vertragsgegenstand ist die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge auf dem Betriebsgelände des Betreibers.

(2) Im Preis enthalten ist ein Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt-Hahn zu den bei der Buchung angegebenen Zeiten.

(3) Selbstparkerprinzip: Der Kunde parkt sein Fahrzeug selbst auf dem zugewiesenen Stellplatz.

(4) Der Betreiber übernimmt keine Obhut- oder Fürsorgepflichten für das geparkte Fahrzeug oder darin befindliche Gegenstände.

§ 4 Preise und Bezahlung

(1) Es gelten die auf der Website des Betreibers zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(3) Die Berechnung erfolgt nach angefangenen Kalendertagen. An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage.

(4) Die Zahlung erfolgt bei Online-Buchung vor Anreise. Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:

(5) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. frühere Abreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

(1) Kostenfreie Stornierung: Bis 2 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum ist die Stornierung kostenfrei möglich.

(2) Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrages über den ursprünglichen Zahlungsweg.

(3) Nach Anreise ist keine Stornierung mehr möglich.

(4) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 6 Umbuchung und Verlängerung

(1) Es ist nur eine Verlängerung möglich, keine Verkürzung.

(2) Für die Verlängerung werden die zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden Preise berechnet.

§ 7 Parkdauer und Überschreitung

(1) Bei Überschreitung der gebuchten Parkdauer ist der Kunde verpflichtet, für die zusätzlichen Tage den zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Tagessatz weiter zu entrichten.

(2) Der Kunde wird nach Abreisetag automatisch per E-Mail benachrichtigt und zur Verlängerung oder Abholung aufgefordert. Es können mehrere Mahnstufen verwendet werden.

(3) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der gebuchten Parkdauer abgeholt und ist der Kunde nicht erreichbar, ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Eigentümers zu versetzen oder abschleppen zu lassen.

(4) Haftung bei überfälligen Fahrzeugen: Der Eigentümer eines überfälligen Fahrzeugs haftet für alle entstehenden Kosten, einschließlich Abschlepp- und Lagerkosten, sowie für etwaige Schäden, die durch das Fahrzeug während der Überschreitungsdauer verursacht werden.

(5) Der Betreiber kann die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge verweigern.

§ 8 Haftung des Betreibers

Grundsatz: Es handelt sich um einen Mietvertrag über einen Stellplatz. Der Betreiber übernimmt keine Bewachungs-, Verwahrungs- oder Obhutpflichten für eingestellte Fahrzeuge.

8.1 Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht für:

8.2 Haftung bei Verschulden

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Schadensmeldung

(1) Schäden am Fahrzeug müssen unverzüglich bei Abreise gemeldet werden.

(2) Mit dem Verlassen des Betriebsgeländes ohne Schadensmeldung gilt das Fahrzeug als mängelfrei zurückgegeben.

§ 9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für:

§ 10 Verhalten auf dem Gelände

(1) Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(3) Das Fahrzeug ist nur auf dem zugewiesenen oder markierten Stellplatz abzustellen.

(4) Verboten sind:

(5) Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur zum Abstellen und Abholen des Fahrzeugs gestattet.

§ 11 Pfandrecht

(1) Der Betreiber kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verweigern.

(2) Dem Betreiber steht ein gesetzliches Vermieterpfandrecht am eingestellten Fahrzeug zu.

§ 12 Shuttle-Service

(1) Der Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt-Hahn ist im Parkpreis enthalten.

(2) Die Beförderung erfolgt zu den bei der Buchung angegebenen An- und Abreisezeiten.

(3) Sammeltransporte sind möglich. Wartezeiten können auftreten.

(4) Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Betreiber haftet nicht für verpasste Flüge.

(5) Alkoholisierte, randalierende oder auffällige Personen werden nicht befördert. Ein Ersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.

§ 13 Fahrzeugvoraussetzungen

(1) Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein.

(2) Ein gültiger Versicherungsschutz muss bestehen.

(3) Auf Verlangen sind Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis vorzulegen.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist Sohren.

(2) Gerichtsstand ist Simmern, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Online-Präsenz und Drittanbieter-Dienste

(1) Der Betreiber unterhält eine Online-Präsenz auf verschiedenen Plattformen, darunter die Firmenwebsite, Google Maps und Google Bewertungen.

(2) Google Maps: Der Firmenstandort wird auf Google Maps angezeigt. Bei Nutzung von Navigationslinks gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Google.

(3) Google Bewertungen: Kunden können nach ihrem Aufenthalt eingeladen werden, eine Bewertung auf Google abzugeben. Die Teilnahme ist freiwillig. Es gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Google.

(4) Conversion-Tracking bei Buchungsbestätigung: Zur Messung der Werbewirksamkeit können bei Abschluss einer Buchung anonymisierte Conversion-Daten an Werbepartner (z.B. Google Ads) übermittelt werden. Dies erfolgt nur, wenn der Kunde über das Cookie-Banner zugestimmt hat.

§ 17 Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.